Liebe Eltern,
es gibt neue Informationen vom MKFFI zur Notbetreuung, sowohl für den bereits geltenden Kreis „unabkömmlicher“ Arbeitnehmer als auch für die ab Montag 27.4. geltende Erweiterung für Alleinerziehende, die erwerbstätig sind oder sich in einer Abschlussprüfung befinden.
Regelung für Alleinerziehende
Die Regelung für Alleinerziehende finden Sie hier:
Bitte beachten Sie, daß auch Alleinerziehende eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der (Hoch-)Schule benötigen. Die Formulare finden Sie hier:
Aktualisierte Bescheinigung zur Unabkömmlichkeit
Hier finden Sie das aktualisierte Formular für „unabkömmliche“ Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber für den seit Do 23.4. geltenden erweiterten Kreis von Berufsgruppen:
Bitte nutzen Sie ab sofort dieses Formular.
Die ausgefüllten Bescheinigungen über Unabkömmlichkeit, die wir bereits von Ihnen erhalten haben, gelten natürlich weiter.